
Die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften sind in der LMKV - i.d.F. vom 6. 9. 1984 (BGBl. I 1221) m. Änd. - enthalten. Geregelt sind die erforderlichen Kennzeichnungselemente (§ 3) und die Bezeichnung (wie durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben, sonst wie verkehrsüblich; Phantasiebezeichnungen unzul...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Kennzeichnung_von_Lebensmitteln.htm

Die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften sind in der LMKV – i.d.F. vom 6. 9. 1984 (BGBl. I 1221) m. Änd. – enthalten. Geregelt sind die erforderlichen Kennzeichnungselemente (§ 3) und die Bezeichnung (wie durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben, sonst wie verkehrsüblich; Phantasiebezeichnungen unzulässig – § 4). Allgemein...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Kennzeichnung_von_Lebensmitteln.html
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